Kein Kündigungsrecht bei groben Beleidigungen
Kein Kündigungsrecht bei groben Beleidigungen Das Arbeitsgericht Stuttgart durfte sich mit groben Beleidigungen des Arbeitnehmers auseinandersetzen und durfte überprüfen, ob damit eine außerordentliche Kündigung durch die Arbeitgeberin gerechtfertigt war. Beleidigungen: Der Kläger, ein schwerbehinderter Industriemechaniker arbeitet bei der Beklagten, wobei…