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AGG Schulung: E-Learning zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz info@agg-mitarbeiterschulung.deLoginLetzte Aktualisierung der Schulung: September 2023

Männlicher Bewerber – Diskriminierung zulässig

Männlicher Bewerber – Diskriminierung zulässig Gem. §§ 1, 7 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist eine Benachteiligungen aus Gründen des Geschlechts verboten. Dies nahm ein Kläger zum Anlass, eine Kreisbehörde auf Zahlung einer Entschädigung nach dem AGG zu verklagen, da von dort…

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