Scheinbewerber haben keinen AGG-Schutz:
Scheinbewerber haben keinen AGG-Schutz: Der europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seiner Entscheidung vom 28.07.2016 (C-423/15) festgestellt, dass Scheinbewerber keinen Schutz vor Diskriminierungen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) haben, da sie sich auf die dem AGG zugrunde liegenden europäischen Richtlinien nicht…