Diskriminierung „Vollendung des 55. Lebensjahres“
Diskriminierung „Vollendung des 55. Lebensjahres“ Das höchste deutsche Arbeitsgericht, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt, hat sich mit der Altersdiskriminierung wieder einmal beschäftigen dürfen. Gegenstand der Überprüfung: § 6 des Tarifvertrags über sozialverträgliche Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Bundeswehr…