Keine Diskriminierung einer Schwangeren erlaubt
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte die Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin (Urteil vom 08.05.2015, Aktenzeichen 28 Ca 18485/14), wonach die Kündigung einer Schwangeren eine verbotene Benachteiligung wegen ihres Geschlechts gem. § 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) darstellen kann, wenn die Zustimmung der Arbeitsschutzbehörde…