AGG: Recht auf Hinterbliebenenversorgung
Die Klägerin hat Anspruch auf eine Hinterbliebenenversorgung, auch wenn die Pensionsregelung der Beklagten vorsah, dass die Mitarbeiter die Ehe vor der Vollendung des 60. Lebensjahres geschlossen haben müssen und dies bei der Klägerin nicht vorlag. Hintergrund: Die Klägerin ist Witwe…