Gleicher Stundenlohn für Mann und Frau
Das Landesarbeitsgericht (LArbG) Mainz durfte sich mit Erfüllungs- und Entschädigungsansprüchen wegen Benachteiligung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts auseinandersetzen. Sachverhalt: Die Klägerin ist seit 01.07.1996 bei der Beklagten (Schuhherstellerunternehmen), als einfache Produktionsmitarbeiterin angestellt. Die Beklagte zahlte für die in der Produktion…