Entschädigungszahlung nach Bewerbungsgespräch
Für die Parteien war ein Entschädigungsanspruch nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) streitgegenständlich, den der Kläger aufgrund einer behaupteten Benachteiligung wegen seiner Schwerbehinderung in einem Bewerbungsverfahren vortrug. Fall: Ein beklagter Landkreis schrieb die Stelle eines/einer Projektmanagers/in aus. Der Kläger ist schwerbehindert…