"Berufsanfänger" oder Kollegen "mit kürzerer Berufserfahrung" in Stellenanzeige stellt eine mittelbare Benachteiligung dar.
Fall: Ein 60jähriger selbständiger Rechtsanwalt bewarb sich auf eine Stelle mit folgendem Inhalt: Gesucht wurde eine Rechtsanwältin/ein Rechtsanwalt im Bereich des Medizin- und Haftungsrechts mit überdurchschnittlichen Examina als "Berufsanfänger/in oder ein/e Kollege/in mit kürzerer Berufserfahrung". Als er nicht für diese…