Für die Diskriminierung wichtig: Wer ist der Arbeitgeber?
Der Kläger macht Ansprüche auf Entschädigung wegen Verstöße gegen das AGG (Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz) gem. § 15 Abs. 2 AGG geltend. Hier muss die Beklagte die Arbeitgeberposition innehaben, wenn die Klage erfolgreich verlaufen soll. Im vorliegenden Fall war dies nun problematisch.…