Mindestgröße für angehende Pilotin ist diskriminierend
Nach einem Urteil des Arbeitsgerichts (ArbG) Köln vom 28.11.2013 ist die tarifvertragliche Vorschrift eines Luftfahrtunternehmens, welche besagt das die Körpergröße einer Pilotin mindestens 165 cm (höchstens 198 cm) sein muss, nicht zulässig, da dies eine mittelbare Diskriminierung darstellt. Hintergrund: Eine…