Schwangere nicht diskriminiert
Eine Ungleichbehandlung wegen des Geschlechts liegt nicht vor, wenn eine Arbeitnehmerin gekündigt wurde, ohne dass der Arbeitgeber Kenntnis von ihrer Schwangerschaft bei Zugang der Kündigungserklärung hatte. Fall: Das beklagte Unternehmen kündigte das Arbeitsverhältnis auf Probe mit der Klägerin. Die entsprechende…