Persönliche Einstellungen, Sympathien oder Haltungen: keine Weltanschauung
Das Bundesarbeitsgericht durfte im Bereich des Rundfunks entscheiden, ob die Klägerin Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geltend machen kann. Hintergrund: Die Klägerin bearbeitete seit 1987 als Redakteurin bei der beklagten Rundfunkanstalt als arbeitnehmerähnliche Person in der China-Redaktion.…