Sukzessivadoption durch eingetragene Lebenspartner möglich
Die bisherige Nichtzulassung der sukzessiven Adoption angenommener Kinder eingetragener Lebenspartner durch den anderen Lebenspartner verletzt die betroffenen Lebenspartner wie auch die Kinder in ihrem Recht auf Gleichbehandlung gem. Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG). Sachverhalt: Folgender Sachverhalt war maßgebend: Von…