„Wir bieten einen zukunftssicheren Arbeitsplatz in einem jungen und motivierten Team“ stellt keine Diskriminierung dar.
Der Kläger machte Ansprüche auf Entschädigung wegen Altersdiskriminierung nach § 15 Abs. 2 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geltend. Auf obige Anzeige bewarb sich der Kläger, wurde aber nicht genommen. Der Kläger ging dagegen vor. Seiner Ansicht nach stellte diese Anzeige bzgl.…