2-Monats-Frist zur Geltendmachung von Schadensansprüchen
Zu beachten gilt: Wenn ein Beschäftigter Ansprüche auf Schadensersatz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geltend machen will, muss er die 2-Monats-Frist des § 15 Abs. 4 AGG beachten. Wird ein Bewerber mit seiner Bewerbung abgelehnt, so beginnt die Frist dann,…