Rechtswidrige Staffelung der Urlaubsdauer
Es ist unrechtmäßig, eine Differenzierung der Urlaubsdauer nach dem Lebensalter (bis zum vollendeten 30. Lebensjahr 26 Arbeitstage, bis zum vollendeten 40. Lebensjahr 29 Arbeitstage und nach dem vollendeten 40. Lebensjahr 30 Tage) durchzuführen und diskriminiert diejenigen Beschäftigte, die das 40.…