Keine Diskriminierung bei Altersstufen im Sozialplan
Fall: Es war ein Sozialplan der Beklagten streitgegenständlich, worin die Abfindungshöhe aus der Länge der Betriebszugehörigkeit und Höhe des Bruttomonatsverdiensts errechnet wurde. Folgender Faktor zur Bestimmung der Abrechnungshöhe wurde angesetzt: - Bis zum 29. Lebensjahr des Beschäftigten: 80 % - Bis zum…