AGG Ansprüche – Frist von 2 Monaten
Zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gibt es wichtige Fristen zu beachten, damit die Ansprüche wegen Diskriminierung rechtswirksam geltend gemacht werden können. 1.) Frist von 2 Monaten, gem. § 15 Abs. 4 AGG: Die Ansprüche auf Entschädigung und/oder Schadensersatz müssen innerhalb einer Frist…