Schadensersatz und Entschädigung in Höhe von 20.000 EUR wegen AGG-Verletzung
Fall: Die Klägerin machte eine Ungleichbehandlung wegen ihres Geschlechts geltend. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sollte durch das Verhalten des Arbeitgebers und Beklagten verletzt worden sein. Denn nach § 1 AGG gilt, dass Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der…