Anwendungsbereich des Allgemeines Gleichbehandlungsgesetzes
Seit August 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nun in Kraft. Hier einige wichtige Informationen zum Anwendungsbereich: Das Gesetz, § 6 AGG, teilt mit: Abs. 1: Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes sind: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten,…