Lufthansa-Piloten / Rente mit 60 nicht diskriminierend (Landesarbeitsgericht Frankfurt /M.)
Gemäß einem Urteil des Landesarbeitsgericht Frankfurt / M. vom 15.10.2007 müssen die klagenden Piloten der Deutschen Lufthansa ihren Ruhestand mit 60 akzeptieren. Dies hat schon die ersten Instanz, hier das Arbeitsgericht Frankfurt am Main, entschieden, wobei das Landesarbeitsgericht Frankfurt /M.…