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AGG Schulung: E-Learning zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz info@agg-mitarbeiterschulung.deLoginLetzte Aktualisierung der Schulung: September 2023

10 Jahre AGG:

10 Jahre AGG:

“Die Einführung des AGG war ein Meilenstein”, nach Darstellung der Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Frau Christine Lüders, in der Pressekonferenz im August 2016, wobei aber noch ein großer Anpassungsbedarf ans nun schon 10 Jahre alte AGG gesehen wird.

Im Einzelnen:

1.) Die Frist zur Geltendmachung einer Ungleichbehandlung soll von zwei auf sechs Monate verlängern werden.

2.) Das Klagerecht soll auf Antidiskriminierungsverbände ausgedehnt werden.

3.) Der Schutz vor sexueller Belästigung sollte über den Arbeitsplatz hinaus auf alle im AGG genannten Lebensbereiche ausgedehnt werden.

4.) Die Barrierefreiheit ist zu stärken, da Menschen mit Behinderung in Deutschland vielerorts immer noch Probleme haben. Eine Verpflichtung soll ausgesprochen werden, „angemessene Vorkehrungen“ im Arbeitsleben und im privatrechtlichen Bereich zu treffen.

5.) Der Schutz bei Fremdpersonaleinsatz soll umfassend gesichert werden, wobei nicht nur die „klassische“ Leiharbeit, sondern auch das Fremdpersonal im Rahmen von Werk- oder Dienstverträgen in fremden Betrieben geschützt werden soll.

6.) Bei Dreieckskonstellationen im Arbeits- und Zivilrecht soll eine Konkretisierung der bestehenden AGG-Regelungen dort stattfinden, wo Dritte auch genau tätig werden. Die Beauftragung eines Dritten darf nicht dazu führen, dass die Haftung umgangen wird.

Nähere Informationen finden Sie unter:

http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Aktuelles/DE/2016/20160809_AGG_Evaluation.html

Fazit:

Das Gesetz zeigt Anpassungsbedarf, wobei abzuwarten ist, ob und wann der Gesetzgeber sich mit dem AGG wieder auseinander setzen wird.

Rechtsanwalt Robert Uhl

www.raau.de oder

www.rechtsanwalt-uhl.de

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